Wissen · E-Rechnung Pflicht

E-Rechnung für Vermieter

Bei Vermietern hängt die E-Rechnungsrelevanz davon ab, an wen vermietet wird, wie der Umsatz steuerlich behandelt wird und ob überhaupt eine Rechnung auszustellen ist.

Fachlich geprüft: 26. Juli 2026Quellen: Bundesministerium der Finanzen · Gesetze im Internet

Nicht jede Vermietung ist gleich

Die Vermietung an private Mieter ist keine typische inländische B2B-Konstellation. Bei Gewerbemietern, umsatzsteuerpflichtiger Vermietung oder Zusatzleistungen kann die Lage anders sein.

Vermietung enthält zahlreiche steuerliche Sonderfragen. Lassen Sie die konkrete Pflicht und den richtigen Rechnungsinhalt fachlich prüfen.

Dauerrechnungen

Mietverträge oder Dauerrechnungen können Rechnungsfunktionen erfüllen, wenn alle erforderlichen Angaben enthalten sind. Änderungen bei Miete, Steuer, Vertragspartei oder Leistungszeitraum müssen nachvollziehbar abgebildet werden.

Praktische Datenfelder

  • Vermieter und Mieter als Parteien
  • Mietobjekt und Leistungszeitraum
  • Nettoentgelt und Umsatzsteuer, sofern einschlägig
  • Vertrags- oder Objektreferenz
  • Zahlungsdaten
  • Bezug auf Änderungen oder Gutschriften

Strukturierter Prozess

Bei wenigen Rechnungen kann eine Fakturalösung genügen. Bei mehreren Objekten sollte die Immobilien- oder Buchhaltungssoftware strukturierte Rechnungsdaten direkt erzeugen und revisionssicher übergeben können.

Dauerrechnung, Einzelrechnung und Abrechnung

Mietverhältnisse können unterschiedliche Dokumentarten erzeugen: Dauerrechnungen für wiederkehrende Entgelte, Einzelrechnungen für Zusatzleistungen und periodische Neben- oder Betriebskostenabrechnungen. Ob und wie die E-Rechnungsregeln greifen, hängt vom konkreten unternehmerischen und umsatzsteuerlichen Sachverhalt ab.

Eine strukturierte Rechnung sollte Mietobjekt, Leistungszeitraum und vereinbarte Referenzen so enthalten, dass der gewerbliche Mieter die Zahlung eindeutig zuordnen kann. Bei Änderungen von Entgelt oder Steuerbehandlung muss auch die zugrunde liegende Dauerrechnung konsistent aktualisiert werden.

Datenmodell für gewerbliche Vermietung

  • Vermieter und Rechnungsempfänger eindeutig identifizieren
  • Mietobjekt oder Vertragsnummer als Referenz führen
  • Leistungszeitraum maschinenlesbar abbilden
  • Nettoentgelt und Steuerbehandlung konsistent ausgeben
  • Nebenkostenpositionen nachvollziehbar gliedern
  • Originaldatei mit Vertrag und Änderungsnachweisen verknüpfen

Häufige Fragen

Muss ich privaten Wohnungsmietern E-Rechnungen senden?

Die allgemeine inländische B2B-Pflicht richtet sich nicht an private Endverbraucher. Andere Rechnungs- und Informationspflichten bleiben davon unberührt.

Ist ein Mietvertrag automatisch eine E-Rechnung?

Nein. Ein Vertrag kann eine Dauerrechnungsfunktion haben, ist aber nicht automatisch eine strukturierte E-Rechnung.

Muss jede private Wohnungsvermietung eine E-Rechnung erzeugen?

Nein, nicht pauschal. Maßgeblich sind unter anderem Unternehmerstatus, Umsatzart und Empfänger. Der konkrete steuerliche Sachverhalt sollte fachlich eingeordnet werden.

Offizielle Grundlagen

FAQ zur obligatorischen E-RechnungBundesministerium der Finanzen§ 14 UStG – Ausstellung von RechnungenGesetze im Internet