Wissen · E-Rechnung Pflicht

E-Rechnung B2B in Deutschland

Die neue umsatzsteuerliche E-Rechnung betrifft regelmäßig Umsätze zwischen inländischen Unternehmen. B2B-Prozesse müssen deshalb Empfang, Ausstellung und Archivierung gemeinsam abdecken.

Fachlich geprüft: 26. Juli 2026Quellen: Bundesministerium der Finanzen · Gesetze im Internet

Was B2B bedeutet

B2B steht für Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen. Für die umsatzsteuerliche Einordnung kommt es darauf an, ob die beteiligten Unternehmer und der konkrete Umsatz in den gesetzlichen Anwendungsbereich fallen.

Private Endverbraucher sind von der allgemeinen B2B-E-Rechnungspflicht nicht betroffen. Grenzüberschreitende Fälle und Sonderkonstellationen müssen gesondert geprüft werden.

B2B-Prozess statt einzelner Datei

Eine strukturierte Rechnung ist nur ein Teil des Ablaufs. Unternehmen benötigen eindeutige Stammdaten, Bestellbezüge, Freigaben, Fehlerkommunikation und ein Archiv, das die ursprüngliche strukturierte Datei erhält.

Was Geschäftspartner abstimmen sollten

  • Bevorzugtes Format und Profil
  • Empfangsadresse oder Netzwerkkanal
  • Käuferreferenz, Bestellnummer und Vertragsnummer
  • Umgang mit Anlagen
  • Kontakt für technische Ablehnungen
  • Korrektur- und Gutschriftenprozess

XRechnung oder ZUGFeRD?

Beide können strukturierte Rechnungsdaten abbilden. XRechnung ist eine reine strukturierte Rechnung; ZUGFeRD kombiniert ein PDF/A-3 mit eingebetteter XML. Entscheidend sind Empfängeranforderung, Prozess und verwendetes Profil.

B2B-Szenarien sauber abgrenzen

Die deutsche B2B-Regelung betrifft nicht automatisch jeden Rechnungsvorgang eines Unternehmens. Inlandsbezug, Unternehmerstatus, Umsatzart, Kleinbetrags- oder Fahrausweisfälle und weitere gesetzliche Besonderheiten können die Einordnung beeinflussen. Der Prozess sollte deshalb nicht nur nach Kundengruppe „Firma“ entscheiden.

In der Praxis hilft eine Entscheidungsmatrix im ERP: Land und Betriebsstätte, Art des Umsatzes, Leistungszeitpunkt, Empfängertyp, vereinbarter Kanal und benötigtes Format. Das Ergebnis sollte für spätere Prüfungen nachvollziehbar bleiben.

Daten, die Geschäftspartner abstimmen sollten

  • Zentrale Rechnungsadresse oder Endpoint-ID
  • Akzeptierte Syntax und gegebenenfalls ZUGFeRD-Profil
  • Käuferreferenz, Bestell- oder Vertragsnummer
  • Zulässige Anlagen und Dateinamenskonvention
  • Kontakt für technische Ablehnungen
  • Regeln für Storno, Gutschrift und Korrekturrechnung

Häufige Fragen

Gilt die E-Rechnung auch zwischen kleinen Unternehmen?

Grundsätzlich kann auch ein kleines Unternehmen betroffen sein. Für bestimmte Umsätze und Zeiträume bestehen Ausnahmen oder Übergangsregeln, die konkret geprüft werden müssen.

Darf der Kunde ein bestimmtes Format verlangen?

Geschäftspartner können operative Anforderungen vereinbaren. Diese sollten mit den gesetzlichen und technischen Vorgaben vereinbar sein.

Kann der Kunde weiterhin ausschließlich ein PDF verlangen?

Eine vertragliche Präferenz ändert die gesetzlichen Anforderungen nicht. Während anwendbarer Übergangsregeln können sonstige Rechnungen noch möglich sein; danach muss der Prozess die erforderliche strukturierte E-Rechnung unterstützen.

Offizielle Grundlagen

FAQ zur obligatorischen E-RechnungBundesministerium der Finanzen§ 14 UStG – Ausstellung von RechnungenGesetze im Internet