Was im strukturierten Teil stehen sollte
- Eindeutige Bezeichnung der Gewerke oder Leistungsgruppen
- Zu den Gewerken passende Beträge oder Summen
- Leistungszeitpunkt bzw. Leistungszeitraum soweit erforderlich
- Alle weiteren umsatzsteuerlichen Pflichtangaben
- Eindeutiger Verweis auf das beigefügte Leistungsverzeichnis
Was die Anlage leisten kann
Ein umfangreiches Leistungsverzeichnis mit Positionstexten, Aufmaßen oder detaillierten Nachweisen muss nicht zwingend vollständig in den strukturierten Rechnungszeilen wiederholt werden. Nach der BMF-FAQ kann es bei Bauleistungen genügen, im strukturierten Teil die Gewerke mit Summen abzubilden und die Detailtiefe in einer menschenlesbaren Anlage bereitzustellen.
Beispiel für einen sinnvollen Aufbau
| Strukturierte Rechnung | Anlage |
|---|---|
| Gewerk Elektroinstallation – 12.400 EUR | LV mit Einzelpositionen, Mengen und Einheitspreisen |
| Gewerk Trockenbau – 8.750 EUR | Aufmaß und Positionsdetails |
| Hinweis auf Anlage „LV-2026-08.pdf“ | Dokument trägt eindeutige Rechnungs-/Projektreferenz |
Häufige Fehler
- Im XML steht nur „siehe Anlage“ ohne ausreichende Leistungsbeschreibung.
- Die Anlage kann der Rechnung nicht eindeutig zugeordnet werden.
- Summen im LV und in der XML weichen voneinander ab.
- Pflichtangaben wie Leistungszeitpunkt werden nur im PDF ergänzt.
- Bei Korrekturen wird die Anlage aktualisiert, die strukturierte Rechnung aber nicht.
Prüfablauf für Bauabrechnungen
- XML oder ZUGFeRD-Struktur visualisieren.
- Gewerke, Summen und Leistungszeitraum mit dem LV abgleichen.
- Prüfen, ob die Anlage eindeutig referenziert und beigefügt ist.
- Strukturierte Pflichtangaben validieren.
- Originaldatei und Anlage gemeinsam, aber nachvollziehbar archivieren.
Häufige Fragen
Darf das gesamte Leistungsverzeichnis nur im PDF stehen?
Die BMF-FAQ erlaubt bei Bauleistungen eine detaillierte menschenlesbare Anlage, verlangt aber im strukturierten Teil zumindest eine hinreichende Leistungsbeschreibung über die Gewerke mit entsprechenden Summen und einen eindeutigen Verweis.
Muss jede LV-Position eine XML-Rechnungsposition sein?
Nach der aktuellen BMF-Praxisregel nicht zwingend, wenn die Anforderungen an den strukturierten Teil und die ergänzende Anlage erfüllt sind.
Was ist bei ZUGFeRD zu beachten?
Die strukturierte XML ist führend. Sichtbares PDF und XML sollten deshalb fachlich konsistent sein.