Praxisleitfaden · Umsetzung

E-Rechnung bei Bauleistungen: Leistungsbeschreibung, LV und Anlagen

Bei Bauleistungen darf die detaillierte Aufschlüsselung eines Leistungsverzeichnisses unter bestimmten Voraussetzungen in einer menschenlesbaren Anlage stehen. Der strukturierte Teil muss die Leistung trotzdem eindeutig und prüfbar beschreiben.

Veröffentlicht: 12. August 2026Fachlich geprüft: 19. August 2026
Direkte Antwort

Bei einer E-Rechnung über Bauleistungen können im strukturierten Teil die einzelnen Gewerke mit ihren Summen stehen; ein detailliertes Leistungsverzeichnis kann als menschenlesbare Anlage beigefügt werden, wenn die strukturierte Rechnung eindeutig darauf verweist.

Worum es geht

Bauleistungen korrekt in einer E-Rechnung abbilden

Für wen
  • Bauunternehmen und Handwerk
  • Bauabrechnung und Buchhaltung
  • ERP- und Faktura-Verantwortliche
Hier finden Sie
  • Leistungsbeschreibung im XML
  • Leistungsverzeichnis als Anlage
  • Prüf- und Archivierungsprozess
Separat prüfen
  • VOB-Rechtsberatung
  • Einzelfallprüfung von Bauverträgen
E-Rechnung technisch prüfen
Aktuelle Kerndaten

Fakten, Stand und offizielle Quellen

BMF-Praxisregel
Gewerke und Summen im strukturierten Teil; detailliertes LV kann ergänzende menschenlesbare Anlage sein
Bundesministerium der Finanzen

Was im strukturierten Teil stehen sollte

  • Eindeutige Bezeichnung der Gewerke oder Leistungsgruppen
  • Zu den Gewerken passende Beträge oder Summen
  • Leistungszeitpunkt bzw. Leistungszeitraum soweit erforderlich
  • Alle weiteren umsatzsteuerlichen Pflichtangaben
  • Eindeutiger Verweis auf das beigefügte Leistungsverzeichnis

Was die Anlage leisten kann

Ein umfangreiches Leistungsverzeichnis mit Positionstexten, Aufmaßen oder detaillierten Nachweisen muss nicht zwingend vollständig in den strukturierten Rechnungszeilen wiederholt werden. Nach der BMF-FAQ kann es bei Bauleistungen genügen, im strukturierten Teil die Gewerke mit Summen abzubilden und die Detailtiefe in einer menschenlesbaren Anlage bereitzustellen.

Beispiel für einen sinnvollen Aufbau

Strukturierte RechnungAnlage
Gewerk Elektroinstallation – 12.400 EURLV mit Einzelpositionen, Mengen und Einheitspreisen
Gewerk Trockenbau – 8.750 EURAufmaß und Positionsdetails
Hinweis auf Anlage „LV-2026-08.pdf“Dokument trägt eindeutige Rechnungs-/Projektreferenz

Häufige Fehler

  • Im XML steht nur „siehe Anlage“ ohne ausreichende Leistungsbeschreibung.
  • Die Anlage kann der Rechnung nicht eindeutig zugeordnet werden.
  • Summen im LV und in der XML weichen voneinander ab.
  • Pflichtangaben wie Leistungszeitpunkt werden nur im PDF ergänzt.
  • Bei Korrekturen wird die Anlage aktualisiert, die strukturierte Rechnung aber nicht.

Prüfablauf für Bauabrechnungen

  1. XML oder ZUGFeRD-Struktur visualisieren.
  2. Gewerke, Summen und Leistungszeitraum mit dem LV abgleichen.
  3. Prüfen, ob die Anlage eindeutig referenziert und beigefügt ist.
  4. Strukturierte Pflichtangaben validieren.
  5. Originaldatei und Anlage gemeinsam, aber nachvollziehbar archivieren.

Häufige Fragen

Darf das gesamte Leistungsverzeichnis nur im PDF stehen?

Die BMF-FAQ erlaubt bei Bauleistungen eine detaillierte menschenlesbare Anlage, verlangt aber im strukturierten Teil zumindest eine hinreichende Leistungsbeschreibung über die Gewerke mit entsprechenden Summen und einen eindeutigen Verweis.

Muss jede LV-Position eine XML-Rechnungsposition sein?

Nach der aktuellen BMF-Praxisregel nicht zwingend, wenn die Anforderungen an den strukturierten Teil und die ergänzende Anlage erfüllt sind.

Was ist bei ZUGFeRD zu beachten?

Die strukturierte XML ist führend. Sichtbares PDF und XML sollten deshalb fachlich konsistent sein.

Offizielle Grundlagen

FAQ zur obligatorischen E-RechnungBundesministerium der FinanzenBMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 zur E-RechnungBundesministerium der Finanzen