Die wichtigsten aktuellen Eckdaten
- Seit 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen grundsätzlich E-Rechnungen empfangen können.
- 2025 und 2026 können Aussteller unter den Übergangsregeln noch sonstige Rechnungen verwenden.
- Bei Vorjahresumsatz bis 800.000 € verlängert sich die Übergangsfrist bis Ende 2027.
- Kleinbeträge bis 250 € und Leistungen von Kleinunternehmern gehören zu den vom BMF genannten Ausnahmen von der Ausstellungspflicht.
- Ab 2028 sind die allgemeinen Übergangsfristen ausgelaufen.