Pflicht & Fristen

Muss ich diese Rechnung als E-Rechnung ausstellen?

Beantworten Sie wenige Fragen zum Umsatz. Der Checker ordnet die allgemeine BMF-Regel, die Übergangsfristen 2026/2027 und wichtige Ausnahmen ein.

Regelbasierte Einordnung

Für 2025 und 2026 gilt noch die allgemeine Übergangsregel.

Der Aussteller kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen noch eine sonstige Rechnung verwenden. Ein elektronisches Nicht-E-Rechnungsformat wie ein einfaches PDF setzt dabei grundsätzlich die Zustimmung des Empfängers voraus.

Keine Steuer- oder Rechtsberatung. B2G-Vorgaben, Vertragsbedingungen und Einzelfälle können zusätzlich gelten.

Die wichtigsten aktuellen Eckdaten

  • Seit 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen grundsätzlich E-Rechnungen empfangen können.
  • 2025 und 2026 können Aussteller unter den Übergangsregeln noch sonstige Rechnungen verwenden.
  • Bei Vorjahresumsatz bis 800.000 € verlängert sich die Übergangsfrist bis Ende 2027.
  • Kleinbeträge bis 250 € und Leistungen von Kleinunternehmern gehören zu den vom BMF genannten Ausnahmen von der Ausstellungspflicht.
  • Ab 2028 sind die allgemeinen Übergangsfristen ausgelaufen.

BMF-FAQ, Stand März 2026