E-Rechnung Pflicht

E-Rechnungspflicht 2026–2028: Was Unternehmen wann tun müssen

Eine E-Rechnung ist kein per E-Mail versendetes PDF. Entscheidend ist ein strukturiertes Format, das elektronisch verarbeitet werden kann.

Fachlich geprüft: 19. August 2026BMF-FAQ: Stand März 2026
Direkte Antwort

Seit 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen grundsätzlich empfangen können. Für die Ausstellung bestehen Übergangsregeln bis Ende 2026 und für bestimmte Aussteller bis Ende 2027; ab 2028 greift der Regelbetrieb breiter.

Worum es geht

E-Rechnungspflicht 2026–2028, Empfang, Ausstellung, Übergangsfristen und Ausnahmen verstehen

Für wen
  • Unternehmen und Selbstständige
  • Buchhaltung und Steuerabteilungen
  • Software- und Prozessverantwortliche
Hier finden Sie
  • Definition der E-Rechnung
  • Empfangspflicht
  • Übergangsfristen 2026/2027
  • Regelbetrieb 2028
  • B2B/B2G-Abgrenzung
  • Ausnahmen und Sonderfälle
Separat prüfen
  • Individuelle Steuerberatung
  • Empfängerspezifische Portalregeln
  • Technische Validierung einer konkreten Datei
Eigene Datei prüfen

Was ist seit 2025 eine E-Rechnung?

Seit dem 1. Januar 2025 liegt eine E-Rechnung nur dann vor, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.

DokumentEinordnung
Einfaches PDFMenschenlesbar, aber grundsätzlich keine strukturierte E-Rechnung.
XRechnung XMLReine strukturierte E-Rechnung als UBL oder CII.
ZUGFeRD / Factur-XHybrides PDF/A-3 mit eingebetteter strukturierter XML; das Profil muss zum Anwendungsfall passen.

Empfangspflicht seit dem 1. Januar 2025

Inländische Unternehmen müssen grundsätzlich in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Nach der BMF-FAQ reicht als technischer Einstieg bereits ein E-Mail-Postfach.

Praktisch sollte der Prozess außerdem Dateien erkennen, XML lesbar darstellen, technische Fehler prüfen, Rechnungen freigeben und das Originalformat archivieren.

E-Rechnung empfangen: vollständiger Ablauf

Übergangsregeln für die Ausstellung

Die Pflicht zum Empfang und die Pflicht zur Ausstellung sind getrennt. Für Rechnungsaussteller bestehen Übergangsregeln. In den Jahren 2025 und 2026 können unter den gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin sonstige Rechnungen ausgestellt werden.

Für 2027 gelten weitere, enger gefasste Übergangsbedingungen. Die allgemeinen Übergangsregeln laufen spätestens mit Ende 2027 aus.

Für die konkrete Anwendung zählen unter anderem Umsatzzeitpunkt, Geschäftspartner, Umsatz und gesetzliche Ausnahme. Prüfen Sie den Einzelfall anhand der aktuellen BMF-Verwaltungsauffassung.

Alle Übergangsfristen im Überblick

Die Fristen als schnelle Orientierung

ZeitraumWas praktisch zähltWeiterlesen
Seit 01.01.2025Inländische Unternehmen müssen E-Rechnungen grundsätzlich empfangen können.Empfang einrichten
2026Für die Ausstellung gelten weiterhin die allgemeinen gesetzlichen Übergangsregeln.Übergangsfristen
2027Eine verlängerte Übergangsregel kann bei höchstens 800.000 Euro Vorjahresumsatz greifen.Pflicht 2027
Ab 2028Die allgemeinen Übergangsregeln sind ausgelaufen; Ausnahmen sind separat zu prüfen.Pflicht 2028

B2B und B2G unterscheiden

Die umsatzsteuerliche E-Rechnungspflicht betrifft regelmäßig inländische B2B-Umsätze. Rechnungen an öffentliche Auftraggeber unterliegen zusätzlich eigenen B2G-Vorgaben, Portalen und Empfängerreferenzen.

Warum Viewer und Validator unterschiedliche Aufgaben haben

Ein Viewer macht XML-Daten für Menschen lesbar. Ein Validator prüft zusätzlich Schema, Pflichtfelder, Codelisten, Berechnungen und Geschäftsregeln. Eine lesbare Rechnung kann technisch fehlerhaft sein; eine technisch valide Rechnung kann fachlich trotzdem falsch sein.

XRechnung lesbar öffnen · XRechnung vollständig prüfen

Aufbewahrung

Die strukturierte Originaldatei sollte unverändert und nachvollziehbar aufbewahrt werden. Eine aus XML erzeugte PDF-Ansicht erleichtert die Prüfung, ersetzt das Original aber nicht.

E-Rechnungen richtig archivieren

Häufige Fragen

Seit wann müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können?

Inländische Unternehmen müssen den Empfang grundsätzlich seit dem 1. Januar 2025 ermöglichen. Nach der BMF-FAQ kann hierfür bereits ein E-Mail-Postfach ausreichen.

Ist ein einfaches PDF eine E-Rechnung?

Nein. Seit 2025 gilt ein unstrukturiertes PDF grundsätzlich als sonstige Rechnung. Eine ZUGFeRD-Datei kann dagegen eine E-Rechnung sein, weil sie strukturierte XML enthält.

Muss 2026 jeder bereits E-Rechnungen ausstellen?

Nicht in jedem Fall. Für die Ausstellung bestehen Übergangsregelungen. Die Empfangspflicht ist davon getrennt.

Themenzentrum E-Rechnungspflicht

Von der Grundregel zum konkreten Fall

Die folgenden Leitfäden vertiefen einzelne Fristen, Personengruppen und Geschäftssituationen. So bleibt diese Seite der zentrale Einstieg, während jede Unterseite genau eine Such- und Nutzerfrage beantwortet.

E-RechnungBundesministerium der Finanzen§ 14 UStG§ 27 UStGEN 16931B2BB2GKleinunternehmer
Wissen

E-Rechnung Übergangsfristen 2025 bis 2028

Die Empfangspflicht gilt bereits seit dem 1. Januar 2025. Für die Ausstellung sonstiger Rechnungen bestehen jedoch zeitlich begrenzte Übergangsregeln.

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Wissen

E-Rechnung empfangen: Anforderungen und Ablauf

Inländische Unternehmen müssen seit dem 1. Januar 2025 grundsätzlich E-Rechnungen empfangen können; laut BMF genügt technisch bereits ein E-Mail-Postfach. Für den betrieblichen Prozess braucht es zusätzlich Lesbarkeit, Prüfung, Zuordnung und Archivierung.

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Wissen

E-Rechnung ausstellen: Format, Pflichtfelder und Versand

Eine E-Rechnung entsteht nicht durch das Umbenennen eines PDFs. Die Rechnungsdaten müssen strukturiert erzeugt, fachlich vollständig und technisch passend übermittelt werden.

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Wissen

E-Rechnung B2B in Deutschland

Die neue umsatzsteuerliche E-Rechnung betrifft regelmäßig Umsätze zwischen inländischen Unternehmen. B2B-Prozesse müssen deshalb Empfang, Ausstellung und Archivierung gemeinsam abdecken.

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E-Rechnung B2G: Rechnungen an Behörden

Bei Rechnungen an öffentliche Auftraggeber gelten eigene Vorgaben, Portale und Zuständigkeiten. Die B2G-Regeln sind von der allgemeinen umsatzsteuerlichen B2B-Pflicht zu unterscheiden.

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Wissen

E-Rechnung für Kleinunternehmer

Kleinunternehmer sind nach der aktuellen BMF-FAQ von der Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung ausgenommen. Sie müssen seit 2025 dennoch grundsätzlich E-Rechnungen empfangen können.

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Wissen

E-Rechnung für Freiberufler

Freiberufler sollten prüfen, welche ihrer Leistungen in den B2B-Anwendungsbereich fallen und wie sie strukturierte Rechnungen mit wenig Verwaltungsaufwand empfangen und versenden.

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Wissen

E-Rechnung für Vermieter

Bei Vermietern hängt die E-Rechnungsrelevanz davon ab, an wen vermietet wird, wie der Umsatz steuerlich behandelt wird und ob überhaupt eine Rechnung auszustellen ist.

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Wissen

Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?

Ein gewöhnliches PDF ist seit 2025 grundsätzlich eine sonstige Rechnung, keine E-Rechnung. Anders ist es bei hybriden Formaten wie ZUGFeRD mit eingebetteter strukturierter XML.

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Pflicht 2027

E-Rechnung Pflicht 2027: Wer noch Übergangsfrist hat

2027 gilt die verlängerte Übergangsfrist nur für bestimmte Aussteller: Liegt der Vorjahresumsatz bei höchstens 800.000 €, können unter den gesetzlichen Voraussetzungen noch bis Ende 2027 sonstige Rechnungen verwendet werden. Die Pflicht, E-Rechnungen empfangen zu können, besteht für inländische Unternehmen bereits seit 1. Januar 2025.

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Praxisleitfaden

E-Rechnung Pflicht 2028: Was ab 1. Januar 2028 gilt

Ab 1. Januar 2028 sind die allgemeinen Übergangsregeln für sonstige Rechnungen ausgelaufen. Bei inländischen B2B-Umsätzen ist dann grundsätzlich eine strukturierte E-Rechnung zu verwenden, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.

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Praxisleitfaden

E-Rechnung für Vereine: Wann Empfang und Ausstellung Pflicht sind

Ein Verein muss für seinen unternehmerischen Bereich grundsätzlich E-Rechnungen empfangen können und – soweit keine Ausnahme oder Übergangsregel greift – auch ausstellen. Für den rein nichtunternehmerischen Bereich gelten diese B2B-Regeln nicht in gleicher Weise.

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Praxisleitfaden

E-Rechnung bei Barkauf, Restaurant und Baumarkt: Was gilt?

Für Barkäufe gelten keine besonderen E-Rechnungsregeln. Bei einem grundsätzlich erfassten B2B-Umsatz kann auch bei Barzahlung eine E-Rechnung erforderlich sein; Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro sind eine wichtige Ausnahme.

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