Praxisleitfaden · Umsetzung

E-Rechnung Endrechnung: Teilentgelte und Abschläge korrekt absetzen

Die Endrechnung muss den Gesamtvorgang und bereits vereinnahmte Teilentgelte nachvollziehbar zusammenführen. Für die detaillierte Absetzung lässt die BMF-Verwaltungspraxis eine ergänzende Anlage zu, wenn die strukturierte Rechnung ausdrücklich darauf verweist.

Veröffentlicht: 12. August 2026Fachlich geprüft: 19. August 2026
Direkte Antwort

Bei einer Endrechnung in Form einer E-Rechnung kann die Absetzung vereinnahmter Teilentgelte in einer beigefügten unstrukturierten Anlage dargestellt werden, wenn der strukturierte Teil ausdrücklich auf diese Anlage verweist.

Worum es geht

Endrechnung nach Abschlagsrechnungen als E-Rechnung erstellen

Für wen
  • Projekt- und Bauabrechnung
  • Buchhaltung
  • ERP-Verantwortliche
Hier finden Sie
  • Absetzung von Teilentgelten
  • Anlagenverweis
  • Summen und Referenzen
Separat prüfen
  • Steuerliche Berechnung im konkreten Vertrag
E-Rechnung prüfen
Aktuelle Kerndaten

Fakten, Stand und offizielle Quellen

BMF-Praxis
Absetzung vereinnahmter Teilentgelte kann in ergänzender Anlage stehen, wenn die E-Rechnung darauf verweist
Bundesministerium der Finanzen
Fortgeltung
BMF nennt diese Möglichkeit auch über den 31.12.2027 hinaus
Bundesministerium der Finanzen

Was die Endrechnung zusammenführen muss

  • Gesamtleistung und Gesamtentgelt
  • Bereits vereinnahmte Teilentgelte
  • Verbleibender Zahlbetrag
  • Steuerliche Summen und Kategorien
  • Referenz auf vorherige Rechnungen oder Projektbezug

Die zulässige Anlage ist kein Ersatz für die Struktur

Die Erleichterung betrifft die detaillierte Absetzung der vereinnahmten Teilentgelte. Die strukturierte Endrechnung selbst muss weiterhin eine ordnungsgemäße, maschinell verarbeitbare Rechnung sein. Ein bloßes PDF mit der vollständigen Endabrechnung ersetzt die strukturierte E-Rechnung nicht.

Praktisches Muster

Strukturierte EndrechnungErgänzende Anlage
Gesamtleistung 100.000 EURListe Abschlag 1, 2 und 3 mit Datum/Nummer
Verbleibender Zahlbetrag strukturiertDetaillierte Absetzung bereits vereinnahmter Teilentgelte
Eindeutiger AnlagenverweisProjekt- und Rechnungsreferenzen zur Kontrolle

Fehler vermeiden

  1. Alle Abschläge aus dem Buchhaltungssystem abstimmen.
  2. Endrechnung mit der richtigen Rechnungsart erzeugen.
  3. Anlage eindeutig benennen und im strukturierten Teil referenzieren.
  4. Summen in XML, sichtbarer Darstellung und Anlage vergleichen.
  5. Technisch validieren und gemeinsam archivieren.

Häufige Fragen

Gilt die Anlagenlösung nur bis Ende 2027?

Nein. Die BMF-FAQ sagt ausdrücklich, dass die dort beschriebene Möglichkeit für die Absetzung vereinnahmter Teilentgelte auch über den 31. Dezember 2027 hinaus angewandt werden kann.

Muss jede Abschlagsrechnung in der XML stehen?

Der konkrete strukturierte Aufbau hängt vom Format und Rechnungsfall ab. Entscheidend ist eine nachvollziehbare Endrechnung; die BMF-Praxis erlaubt ergänzend eine Anlage zur detaillierten Absetzung.

Offizielle Grundlagen

FAQ zur obligatorischen E-RechnungBundesministerium der FinanzenBMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 zur E-RechnungBundesministerium der Finanzen