Was die Endrechnung zusammenführen muss
- Gesamtleistung und Gesamtentgelt
- Bereits vereinnahmte Teilentgelte
- Verbleibender Zahlbetrag
- Steuerliche Summen und Kategorien
- Referenz auf vorherige Rechnungen oder Projektbezug
Die zulässige Anlage ist kein Ersatz für die Struktur
Die Erleichterung betrifft die detaillierte Absetzung der vereinnahmten Teilentgelte. Die strukturierte Endrechnung selbst muss weiterhin eine ordnungsgemäße, maschinell verarbeitbare Rechnung sein. Ein bloßes PDF mit der vollständigen Endabrechnung ersetzt die strukturierte E-Rechnung nicht.
Praktisches Muster
| Strukturierte Endrechnung | Ergänzende Anlage |
|---|---|
| Gesamtleistung 100.000 EUR | Liste Abschlag 1, 2 und 3 mit Datum/Nummer |
| Verbleibender Zahlbetrag strukturiert | Detaillierte Absetzung bereits vereinnahmter Teilentgelte |
| Eindeutiger Anlagenverweis | Projekt- und Rechnungsreferenzen zur Kontrolle |
Fehler vermeiden
- Alle Abschläge aus dem Buchhaltungssystem abstimmen.
- Endrechnung mit der richtigen Rechnungsart erzeugen.
- Anlage eindeutig benennen und im strukturierten Teil referenzieren.
- Summen in XML, sichtbarer Darstellung und Anlage vergleichen.
- Technisch validieren und gemeinsam archivieren.
Häufige Fragen
Gilt die Anlagenlösung nur bis Ende 2027?
Nein. Die BMF-FAQ sagt ausdrücklich, dass die dort beschriebene Möglichkeit für die Absetzung vereinnahmter Teilentgelte auch über den 31. Dezember 2027 hinaus angewandt werden kann.
Muss jede Abschlagsrechnung in der XML stehen?
Der konkrete strukturierte Aufbau hängt vom Format und Rechnungsfall ab. Entscheidend ist eine nachvollziehbare Endrechnung; die BMF-Praxis erlaubt ergänzend eine Anlage zur detaillierten Absetzung.