Praxisleitfaden · Umsetzung

E-Rechnung für Abschlagsrechnung und Vorauszahlung

Bei Abschlags-, Anzahlungs- und Vorausrechnungen ist besonders wichtig, wann der Beleg ausgestellt wird und wie spätere Teilentgelte in der Endrechnung nachvollziehbar abgesetzt werden.

Veröffentlicht: 12. August 2026Fachlich geprüft: 19. August 2026
Direkte Antwort

Abschlags-, Anzahlungs- und Vorausrechnungen, die noch vor dem maßgeblichen Stichtag für die verpflichtende Ausstellung erteilt wurden, müssen nicht nachträglich als E-Rechnung neu ausgestellt werden, nur weil Leistung oder Zahlung später erfolgt.

Worum es geht

E-Rechnung für Abschlags- und Vorausrechnungen richtig behandeln

Für wen
  • Bau- und Projektunternehmen
  • Buchhaltung
  • Rechnungssteller mit Teilzahlungen
Hier finden Sie
  • Stichtag
  • Strukturierte Abschlagsrechnung
  • Verknüpfung mit Endrechnung
Separat prüfen
  • Individuelle Steuerberatung zu Anzahlungsbesteuerung
Rechnungsformat auswählen
Aktuelle Kerndaten

Fakten, Stand und offizielle Quellen

BMF-Regel
vor dem Pflichtstichtag erteilte Anzahlungs-, Voraus- und Abschlagsrechnungen müssen nicht allein wegen späterer Leistung/Zahlung als E-Rechnung neu übermittelt werden
Bundesministerium der Finanzen

Warum der Ausstellungszeitpunkt zählt

Die BMF-FAQ stellt klar, dass eine vor dem maßgeblichen Pflichtstichtag erteilte Abschlags-, Anzahlungs- oder Vorausrechnung nicht allein deshalb nachträglich als E-Rechnung übermittelt werden muss, weil Leistung oder Zahlung erst nach dem Stichtag erfolgt.

Für neue Belege nach dem Stichtag ist dagegen die dann geltende Rechnungsform zu prüfen.

Was eine strukturierte Abschlagsrechnung enthalten sollte

  • Eindeutige Rechnungsart und Rechnungsnummer
  • Leistungs- oder Projektbezug
  • Abgerechneter Abschlagsbetrag und Steuerlogik
  • Zahlungsbedingungen
  • Referenzen, die spätere Zuordnung zur Endrechnung ermöglichen

Mehrere Abschläge sauber verbinden

  1. Jeden Abschlag eindeutig nummerieren.
  2. Projekt- oder Vertragsreferenz konsistent übernehmen.
  3. Bereits gezahlte Beträge im Prozess nachvollziehbar halten.
  4. Bei Berichtigungen den Ursprungsbeleg eindeutig referenzieren.
  5. Vor der Endrechnung die Summe aller Teilentgelte abstimmen.

Was die Endrechnung zusätzlich verlangt

Bei der Endrechnung müssen bereits vereinnahmte Teilentgelte berücksichtigt werden. Die BMF-FAQ erlaubt hierfür eine ergänzende unstrukturierte Anlage, wenn der strukturierte Teil ausdrücklich darauf verweist. Das ändert nichts daran, dass die eigentliche Endrechnung strukturiert und in sich konsistent sein muss.

Typische Fehlerquelle: PDF und XML laufen auseinander

Wenn das sichtbare Dokument einen Abschlagsstand zeigt, die strukturierte XML aber andere Summen oder Referenzen enthält, können automatisierte Prüfungen und Buchungsprozesse scheitern. Bei hybriden Formaten ist der strukturierte Teil führend.

Häufige Fragen

Muss eine alte PDF-Abschlagsrechnung 2028 rückwirkend in XML umgewandelt werden?

Nicht allein deshalb, weil Leistung oder Zahlung später erfolgt. Die BMF-FAQ stellt für vor dem Pflichtstichtag ausgestellte Anzahlungs-, Voraus- und Abschlagsrechnungen eine Übergangsregel klar.

Wie referenziere ich den vorherigen Abschlag?

Nutzen Sie die dafür vorgesehenen strukturierten Rechnungsreferenzen Ihres Formats und halten Sie Projekt- oder Vertragsbezug konsistent.

Kann ich die Absetzung der Abschläge nur als Anlage darstellen?

Für die Endrechnung nennt die BMF-FAQ eine Möglichkeit über eine unstrukturierte Anlage, wenn der strukturierte Teil ausdrücklich darauf verweist.

Offizielle Grundlagen

FAQ zur obligatorischen E-RechnungBundesministerium der FinanzenBMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 zur E-RechnungBundesministerium der Finanzen