Praxisleitfaden · Umsetzung

Leistungsbeschreibung in der E-Rechnung: Was ins XML gehört

Die strukturierte Rechnung muss die Leistung so beschreiben, dass sie eindeutig und leicht nachprüfbar ist. Pflichtangaben dürfen nicht einfach in eine unstrukturierte Anlage ausgelagert werden.

Veröffentlicht: 12. August 2026Fachlich geprüft: 19. August 2026
Direkte Antwort

Alle umsatzsteuerrechtlichen Pflichtangaben müssen im strukturierten Teil der E-Rechnung enthalten sein. Für die Leistungsbeschreibung muss die Struktur eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistung ermöglichen; Anlagen dürfen nur ergänzen.

Worum es geht

Leistungsbeschreibung und Anlagen in E-Rechnungen korrekt strukturieren

Für wen
  • Rechnungssteller
  • Buchhaltung
  • ERP- und Mappingteams
Hier finden Sie
  • Strukturierte Pflichtangaben
  • Leistungsbeschreibung
  • Ergänzende Anlagen
Separat prüfen
  • Branchenrechtliche Leistungsnachweise im Einzelfall
Pflichtfelder nachschlagen
Aktuelle Kerndaten

Fakten, Stand und offizielle Quellen

BMF-Grundsatz
umsatzsteuerrechtliche Pflichtangaben gehören in den strukturierten Teil
Bundesministerium der Finanzen

Warum „siehe Anlage“ nicht genügt

Eine E-Rechnung soll elektronisch verarbeitet werden können. Deshalb verlangt die BMF-FAQ, dass die umsatzsteuerrechtlichen Pflichtangaben in der Struktur selbst enthalten sind. Ein bloßer Verweis auf ein PDF, in dem die eigentliche Leistungsbeschreibung steht, erfüllt diese Anforderung nicht.

Wie detailliert muss die Beschreibung sein?

Die Angaben müssen eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistung ermöglichen. Eine universelle Mindestwortzahl gibt es nicht. Entscheidend ist, dass Empfänger und Prüfer erkennen können, welche konkrete Lieferung oder Leistung abgerechnet wird.

Was eine Anlage ergänzen darf

  • Stundennachweise
  • Detaillierte Leistungsverzeichnisse
  • Aufmaße oder Projektberichte
  • Technische Dokumentationen
  • Zusätzliche Erläuterungen, die über die Pflichtangaben hinausgehen

Gute und schlechte Beispiele

Zu schwachBesser
„Beratung laut Anlage“„IT-Sicherheitsberatung Projekt A, Leistungszeitraum 01.–31.07.2026“
„Bauleistung siehe LV“„Gewerk Elektroinstallation Projekt B, Juli 2026, Summe …; Details siehe LV-Anlage“
„Ware“„24 × Ersatzfilter Typ X123 gemäß Bestellung 4711“

ERP-Mapping prüfen

  1. Leistungsdaten aus Auftrag oder Zeiterfassung identifizieren.
  2. Sinnvollen strukturierten Positionstext erzeugen.
  3. Leistungsdatum oder -zeitraum abbilden.
  4. Anlagen nur ergänzend verknüpfen.
  5. Viewer öffnen und prüfen, ob die Leistung ohne Anlagenrätsel erkennbar ist.

Häufige Fragen

Darf ich Stundenzettel als PDF anhängen?

Ja, ergänzende Nachweise können als Anlage beigefügt werden. Die grundlegende Leistungsbeschreibung und Pflichtangaben müssen aber im strukturierten Teil stehen.

Muss der gesamte Vertragstext in die XML?

Nein. Die Struktur muss die abgerechnete Leistung eindeutig und leicht nachprüfbar beschreiben; umfangreiche Zusatzdetails können je nach Fall in Anlagen stehen.

Offizielle Grundlagen

FAQ zur obligatorischen E-RechnungBundesministerium der FinanzenBMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 zur E-RechnungBundesministerium der Finanzen